Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) besteht aus 3 sich gegenseitig ergänzenden Säulen. Die Mindesteigenkapital-anforderungen (Säule 1) und das aufsichtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2) werden durch die Dritte Säule ergänzt, um den Marktteilnehmern mehr Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess zugänglich zumachen. 

 

Gerne kommen wir diesen Anforderungen nach. Hier finden Sie deshalb jährlich unseren aktuellen Offenlegungsbericht gemäß § 26a Kreditwesengesetz (KWG) sowie unseren Offenlegungsbericht im Sinne der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV).

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